Rechtliches

KI- und Automatisierungstransparenz

Zentraler KI-Hinweis: Sämtliche auf senoi.de veröffentlichten Inhalte werden ausnahmslos unter Einsatz künstlicher Intelligenz generiert.

Diese Seite beschreibt den allgemeinen und seitenübergreifenden KI-Einsatz auf senoi.de.

1. Umfang des KI-Einsatzes

Der KI-Einsatz kann insbesondere Texte, Überschriften, Beschreibungen, Grafiken, Bilder, Icons, Audio, Animationen, Video, Programmcode, Benutzeroberflächen, Spielregeln, Spielkonzepte, Dokumentation, Tests, Übersetzungen sowie redaktionelle und organisatorische Inhalte umfassen.

Dabei können unterschiedliche generative KI-Systeme, Modelle, lokale Modelle, Entwicklungsassistenten und sonstige KI-gestützte Werkzeuge verwendet werden. Die Beschreibung bleibt bewusst anbieterneutral, damit ein Werkzeugwechsel die Aussage nicht sofort falsch macht.

2. Entwicklungs-KI und Nutzerdaten

Der interne Einsatz von KI für Entwicklung, Programmierung, Gestaltung, Content-Erstellung oder Qualitätssicherung bedeutet nicht automatisch, dass Daten von Websitebesuchern oder registrierten Nutzern an diese KI-Systeme übertragen werden.

Personenbezogene Nutzerdaten sollen nicht allein deshalb an Entwicklungs-KI-Dienste übermittelt werden, weil solche Werkzeuge bei der Erstellung von senoi.de eingesetzt werden.

Wird künftig eine KI-Funktion geschaffen, bei der Nutzereingaben oder personenbezogene Daten an einen externen KI-Anbieter übermittelt werden, wird diese konkrete Verarbeitung vor ihrer Aktivierung gesondert in der Datenschutzerklärung beschrieben.

3. Direkte Interaktion mit KI

Soweit künftig ein KI-System direkt mit Nutzern interagiert, etwa durch KI-Chat, KI-Assistent, generative Dialoge, adaptive KI-NPCs, KI-Suche oder generative Hilfe- und Erklärfunktionen, wird die KI-Natur der Interaktion klar erkennbar gemacht, soweit dies nicht ohnehin offensichtlich ist.

Dies berücksichtigt insbesondere Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (AI Act).

4. KI-generierte und manipulierte Medien

Der allgemeine Hinweis auf dieser Seite macht transparent, dass Inhalte auf senoi.de KI-generiert sein können.

Soweit ein konkreter Inhalt zusätzlich einer besonderen gesetzlichen Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflicht unterliegt, ersetzt dieser allgemeine Hinweis die besondere Pflicht nicht. Das kann etwa bei realistisch wirkenden Darstellungen tatsächlicher Personen, Deepfakes oder sonstigen besonders kennzeichnungspflichtigen Inhalten relevant werden.

5. Maschinenlesbare Kennzeichnung

Art. 50 Abs. 2 AI Act enthält Pflichten für Anbieter bestimmter KI-Systeme, deren Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar gemacht werden sollen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Soweit senoi.de selbst künftig Anbieter eines hiervon erfassten KI-Systems wird, wird geprüft und umgesetzt, welche technischen Herkunfts-, Markierungs- oder Kennzeichnungsmechanismen erforderlich sind. Die bloße Veröffentlichung eines mit externen Werkzeugen erstellten Inhalts macht senoi.de nicht automatisch zum Anbieter des zugrunde liegenden Modells.

6. Computergegner und spielinterne Automatisierung

Spiele auf senoi.de können Computergegner, Bots oder andere algorithmische Systeme enthalten. Solche Systeme können Spielsituationen bewerten, Aktionen auswählen, Schwierigkeitsparameter berücksichtigen oder spielbezogene Ergebniswerte berechnen.

Diese Automatisierung dient dem Spielablauf. Ein Computergegner wird als solcher erkennbar gemacht. Spielentscheidungen dienen nicht der Bewertung persönlicher, wirtschaftlicher, gesundheitlicher, beruflicher oder sonstiger außerspielerischer Eigenschaften eines Nutzers und entfalten außerhalb des Spiels keine rechtliche oder vergleichbar erhebliche Wirkung.

Nicht jeder klassische Spielalgorithmus oder Bot ist allein aufgrund seiner Automatisierung zwingend ein KI-System im Sinne des AI Act. Die Einordnung hängt von der konkreten technischen Funktionsweise ab.

7. Kein derzeit vorgesehener Hochrisiko-Einsatz

senoi.de setzt nach dem aktuellen Nutzungskonzept keine KI-Funktion ein, deren bestimmungsgemäßer Zweck insbesondere in Bereichen wie biometrischer Fernidentifizierung, Emotionserkennung, Beschäftigungs- oder Kreditentscheidungen, Bildung, Medizin, Strafverfolgung, Migration oder dem Zugang zu wesentlichen öffentlichen Leistungen liegt.

Soll eine Funktion mit einer solchen oder vergleichbar eingriffsintensiven Zweckbestimmung eingeführt werden, ist vor Entwicklung oder Aktivierung eine neue rechtliche Einordnung erforderlich.

8. KI-Kompetenz

Soweit senoi.de als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems unter entsprechende Pflichten fällt und weitere Personen im Auftrag mit Betrieb oder Nutzung befasst sind, werden angemessene Maßnahmen zur Förderung ihrer KI-Kompetenz berücksichtigt.

Maßgeblich sind insbesondere technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, Einsatzkontext und die betroffenen Nutzergruppen. Die Regel verlangt nicht, für eine einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren.

9. Datenschutz und KI

Für jede KI-Funktion gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.

Vor der Übermittlung personenbezogener Nutzerdaten an einen externen KI-Dienst sind insbesondere Anbieter, Zweck, Datenkategorien, Rechtsgrundlage, Speicher- und Löschfristen, etwaige Trainingsnutzung, Unterauftragsverarbeiter, Datenstandorte, Drittlandtransfers, Schutzmaßnahmen, Nutzerrechte und der Schutz von Kindern und Jugendlichen zu prüfen.

10. Neue KI-Funktionen

Eine neue KI-Funktion ist nicht schon deshalb rechtlich abgedeckt, weil dieses allgemeine Transparenzdokument existiert.

  1. Einordnung als KI-System nach dem AI Act.
  2. Rolle von senoi.de als Anbieter, Betreiber oder sonstiger Akteur.
  3. Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act.
  4. Mögliche Hochrisiko-Einstufung.
  5. Verbotene Praktiken nach Art. 5 AI Act.
  6. Datenschutz einschließlich möglicher Datenschutz-Folgenabschätzung.
  7. Kennzeichnung synthetischer Inhalte.
  8. Schutz Minderjähriger.
  9. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter.
  10. Erforderliche Aktualisierung der Datenschutzerklärung.

Stand

Stand: 18. August 2026

Rechtsgrundlagen: AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) sowie die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744.